Straßenreinigung

Die UWG stellte bereits während der Haushaltsberatungen 2005 den Antrag, die Straßenreinigung auf die Anlieger zu übertragen. Damit wären sowohl der städtische Haushalt als auch die Bürgerinnen und Bürger von erheblichen Kosten (2007 = 296.600 €) befreit worden. Die Prüfung durch die Verwaltung ergab aber, dass gegen diese Verfahrensweise erhebliche rechtliche Bedenken bestehen.
Darauf regte UWG-Fraktionsvorsitzender Theo Hartmann in seiner Haushaltsrede 2006 an, die Straßenreinigungsgebühr als Zuschlag zur Grundsteuer B zu erheben. Durch diese gravierende Änderung wären die Straßenreinigungskosten gleichmäßig auf alle Bürgerinnen und Bürger umgelegt worden. Die ungerechte Umlegung nach s. g. Frontmetern und damit nach der zufälligen Lage, Erschließungssituation und Anordnung der Grundstücke wäre damit entfallen.
Ein Beispiel: Ein Reihenhaus hat eine Front zur Erschließungsstraße von ca. 9 Metern. Hier fallen Gebühren in Höhe von 19,89 € an. Wenn dieses Reihenhaus aber seitlich von einem Stichweg erschlossen wird und die Gartenseite als Front zur Erschließungsstraße zählt, werden schnell 30 Meter und damit 66,30 € fällig. (und zwar für jedes Haus am Stichweg = s. g. Hinterlieger).
In Rhede hat die Sauberkeit der Straßen einen hohen Stellenwert. Also möchten nicht nur die Anlieger, sondern alle Nutzer der Straßen davon profitieren. Eine Umlage auf alle wäre deshalb nur gerecht. Nebenbei würde auch eine Menge Verwaltungsaufwand eingespart, da auf die aufwendige Datenerhebung und Gebührenfestsetzung verzichtet werden könnte. Auch die alljährliche leidige Diskussion um eine mögliche Winterdienstgebühr könnte entfallen.
Leider fand diese gerechtere Lösung nicht die Zustimmung der CDU, SPD und FDP. Diese Fraktionen möchten lieber alles beim Alten lassen. Ihnen fehlt der Mut, durch eine Umverteilung Umlagegerechtigkeit zu erreichen.
TH / Rhede im Dezember 2006

Straßenreinigung